Rückstellung

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    Kapitalreserve eines Unternehmens für Verbindlichkeiten (Aufwendungen), die am Bilanzstichtag zwar dem Grunde, nicht aber der Höhe nach bekannt sind. Innerhalb der Bilanz gibt es Passivposten. Rückstellungen sind z.B. Pensionsrückstellungen bei betrieblicher Altersversicherung (von denen man nicht weiß, wie lange sie auszuzahlen sind) oder Steuerrückstellungen für schon entstandene, aber noch nicht fällige Steuern. Rückstellungen schmälern den zu versteuernden Bilanzgewinn, ohne dass ein tatsächlicher Aufwand anfällt. Besonders Rückstellungen, die die Energiekonzerne für Abriss und Entsorgung von Nuklearanlagen seit Jahren steuerfrei ansammeln (ca. 45 Milliarden DM), gerieten deswegen in letzter Zeit in die öffentliche Kritik.