Prostitution

    Aus WISSEN-digital.de

    das gewerbsmäßige sich Anbieten von Frauen oder Männern für den Vollzug sexueller Handlungen. Lediglich die Vermittlung (Zuhälterei), nicht die Ausübung der Prostitution ist nach deutschem Recht strafbar. Seit Anfang 2002 können Prostituierte in Deutschland eine Sozialversicherung abschließen und ihren Lohn einklagen. Auch die Sittenwidrigkeit der Prostitution ist seitdem aufgehoben.