Privatisierung
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch: privatus, "eigen, gewöhnlich")
Bezeichnung für die Umwandlung von staatlichem Besitz in privaten. Zu unterscheiden ist zwischen formaler Privatisierung, bei der öffentlich-rechtlich geführte Betriebe in eine privatrechtliche Organisationsform (GmbH, AG) überführt werden, wobei der Staat aber Eigentümer der neuen Gesellschaft bleibt, und materieller Privatisierung, bei der die Eigentumstitel an private Personen verkauft werden.
In der Bundesrepublik Deutschland werden Privatisierungen staatlicher Betriebe v.a. seit den 1970er Jahren vorgenommen. Ziele sind Wettbewerbsförderung und die Freisetzung von Geldmitteln für den Abbau der Staatsverschuldung. Seit der Wiedervereinigung wurde das volkseigene Vermögen der DDR über die Treuhandanstalt privatisiert. Zu den größten Privatisierungen der Bundesrepublik Deutschland gehören die des Volkswagenwerks, der Lufthansa, der Bundespost und der Bundesbahn.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend