Postgeheimnis

    Aus WISSEN-digital.de

    bezieht sich auf den gesamten Aufgabenbereich der Post, z.B. alle Postsendungen, die Abwicklung von Telegrammen, Fernschreiben, Bildschirmtexten einschließlich Fernsprechverkehr geheim zu halten, auch gegenüber Behörden; in Deutschland durch Artikel 10 Grundgesetz, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis für unverletzlich erklärt und § 6 Postgesetz gewährleistet und strafrechtlich geschützt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.