Pfalzgraf
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch: Comes palatinus)
zuerst königlicher oder kaiserlicher Verwalter einer Pfalz (Palatium), später Reichsfürst.
Seit den Karolingern Vorsitzender des Königsgerichts in Abwesenheit des Königs und Vermittler zwischen Volk und König.
Seit Otto dem Großen als selbstständiger Lehensträger in den Stammesherzogtümern eingesetzt als Gegengewicht gegen die Herzöge zur Wahrung des fiskalischen Interesses des Reiches.
Im 13. Jh. Mitbefugte bei der Königswahl (vor allem Pfalzgraf bei Rhein und Pfalzgraf von Sachsen).
Seit dem 13. Jh. entwickelte sich der Pfalzgraf bei Rhein (früher der Pfalzgraf von Lothringen) zum ersten weltlichen Fürsten des Reiches, der bei Erledigung des Thrones bis zur Neuwahl das Königsamt zu vertreten hatte.
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