Pass

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    1. staatliches Dokument zur Legitimierung des Eigentümers; berechtigt der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet. Umgangssprachlich werden als Pass auch der Personalausweis oder der Reiseausweis für Flüchtlinge sowie andere personenbezogene Dokumente bezeichnet (z. B. Mutterpass).
    1. passierbare Einsattelung in Gebirgskämmen. Einer der berühmtesten Pässe der Welt ist der Khyberpass zwischen Pakistan und Indien.
    2. Grundfigur des Maßwerks der gotischen Bauornamentik, aus Dreiviertelkreisen zusammengesetzt. Nach Anzahl der im Durchmesser gleichen, durch Nasen getrennten Kreisteile unterscheidet man Drei-, Vier-, Fünf-, Sechs- und Vielpass.
    3. im Sport die Weitergabe des Balles an einen anderen Spieler (bei allen Ballsportarten).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.