Partisan

    Aus WISSEN-digital.de

    bewaffneter Widerstandskämpfer oder Guerillakämpfer in einem von einem Feind besetzten Gebiet, nicht zu den regulären militärischen Einheiten gehörend. Sofern Partisanen eine organisierte Gruppe unter verantwortlicher Führung bilden, Waffen und Kennzeichen offen tragen sowie sich an die Regeln der Kriegsführung halten, billigt ihnen die Haager Landkriegsordnung (Zusatz 1949) die Gleichbehandlung mit Angehörigen regulärer Truppen zu. Vergleiche auch Guerillakrieg.