Paritätsprüfung
Aus WISSEN-digital.de
Kontrolle der Unversehrtheit eines übertragenen Datenpakets anhand der vereinbarten Parität. Dabei werden die jedem Byte zugeordneten Paritäts- oder Prüfbits eines Datenpaketes zusammengezählt. Entspricht die Summe der vereinbarten Parität (also gerade oder ungerade Anzahl von 1-Bits), ist das Datenpaket unbeschädigt.
Mit diesem Verfahren können nur Ein-Bit-Fehler bezogen auf jeweils ein Byte erkannt werden, da sich bei zwei falschen Bits innerhalb eines Bytes wieder die richtige Parität ergibt. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines solchen Doppelfehlers ist allerdings gering.
Kalenderblatt - 13. Dezember
1642 | Der holländische Seefahrer Abel Tasman, der als erster Navigator Australien umsegelt, entdeckt Neuseeland. |
1888 | An der Pariser Börse kommt es zum so genannten Panama-Krach. Ferdinand de Lesseps, Gründer der Gesellschaft für den Bau des Panamakanals, wird 1893 zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt. |
1935 | Die spanische dramatische Romanze "Doña Rosita bleibt ledig oder Die Sprache der Blumen" von Federico García Lorca hat in Barcelona Premiere. |
Magazin
- Recht auf Bildung: So nutzen Arbeitnehmer:innen ihre Weiterbildungschancen optimal
- Tipps für die digitale Zeiterfassung: Das müssen Sie bei der Einführung beachten
- Verpflegung am Flughafen: Was kommt auf Reisende zu?
- Myasthenie - Mit der Krankheit leben
- Gesund im Homeoffice: Worauf es im heimischen Büro ankommt