Pariser Vorortverträge

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    die Friedensverträge, die den Ersten Weltkrieg beendeten, ausgehandelt auf der am 18. 1. 19 eröffneten Friedenskonferenz in Paris (Teilnehmer 27 alliierte und mit diesen assoziierte Staaten) und unterzeichnet in verschiedenen Pariser Vororten: der Vertrag mit dem Deutschen Reich am 28. 6. 19 in Versailles (Versailler Vertrag), der mit Österreich am 10. 9. 19 in Saint-Germain-en-Laye, mit Bulgarien am 27. 11. 19 in Neuilly-sur-Seine, mit Ungarn am 4. 6. 20 im Palais "Grand Trianon" (in Versailles) und mit der Türkei am 10. 8. 20 in Sèvres. Österreich musste u. a. Südtirol, Istrien und Triest an Italien, Dalmatien, Teile von Kärnten und Krain an Jugoslawien abtreten, die Selbständigkeit Ungarns, der Tschechoslowakei, Polens und Jugoslawiens anerkennen; der Anschluss an das Deutsche Reich wurde verboten. Auch Ungarn, Bulgarien und v. a. die Türkei verloren Gebiete. Neben Rüstungsbeschränkungen für die genannten Staaten enthielten die Pariser Vorortverträge Bestimmungen über die Gründung des Völkerbunds, die Leistung von Reparationen und die Strafverfolgung der so genannten Kriegsverbrecher. Die USA, die die Pariser Vorortverträge nicht ratifizierten, schlossen später mit dem Deutschen Reich (1921), Österreich (1921), Ungarn (1921) und der Türkei (1923) gesonderte Friedensverträge.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.