Ohrenkrankheiten

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    Einleitung

    Ohrenkrankheiten sind alle Erkrankungen, die sich im Bereich des Gehörorgans (Ohr) abspielen.

    Entsprechend der Unterscheidung von äußerem, mittlerem und innerem Ohr teilt man ein in Erkrankungen des äußeren, mittleren und inneren Ohres.

    Erkrankungen des äußeren Ohres

    a) Missbildungen: Sie treten fast immer familiär auf. Die Ohrmuschel kann fehlen (Anotie), der Gehörgang kann verschlossen sein (Atresie), dabei ist die Ohrmuschel meist missgebildet und besteht nur aus kleinen Knorpelanhängen (Auricularanhänge). Außerdem gibt es angeborene Fisteln, feine Gänge vor dem Ohransatz, die sich entzünden können und dann nässen;

    b) Erfrierungen der Ohrmuschel sind relativ häufig, da ein unter der Haut liegendes Bindegewebspolster fehlt. Ein einmal erfrorenes Ohr ist auch in der Folgezeit sehr kälteempfindlich;

    c) Verletzungen von Ohrmuschel und Gehörgang: Dazu gehört die Ohrblutgeschwulst (Ohrhämatom, Boxerohr), eine rotblaue, pralle, teigige Schwellung der Ohrmuschel nach Schlag oder Stoß auf das Ohr. Sie entsteht durch Austritt von Blut zwischen Haut und Knorpel (Hämatom). Kleine Hämatome können von allein verschwinden, große müssen abgesaugt werden, da sich sonst der Ohrknorpel entzündet (eigentlich die Knorpelhaut = Perichondritis) und das Ohr deformiert wird (Blumenkohlohr);

    d) Verletzungen des Gehörgangs kommen meist bei Kindern durch Hineinstecken von Fremdkörpern vor (Steine, Glasperlen u.a.), oft ist die Verletzung Folge von unsachgemäßen Entfernungsversuchen von Ohrenpfropf (Ohrenschmalz);

    e) Entzündungen: Eine sehr schmerzhafte Erkrankung ist die Furunkulose des Gehörganges, wobei Fieber, Schwellungen der Lymphknoten unter dem Ohr und Kaubeschwerden auftreten. Häufig ist auch das Ekzem der Gehörgangshaut - es ist entweder trocken und schuppend oder mit diffusen akuten Entzündungserscheinungen einhergehend, oft auch durch zusätzliche Pilzinfektion (Otomykose) kompliziert;

    f) Geschwülste: Man kennt gutartige Fett-, Knorpel- und Bindegewebsgeschwülste der Ohrmuschel; im Gehörgang gutartige Knochengeschwülste, die den Gehörgang vollständig verlegen können.

    3. Erkrankungen des mittleren Ohres

    a) Entzündliche Mittelohrerkrankungen (Mittelohrentzündung);

    b) Tubenkatarr: Entzündung im Bereich der Ohrtrompete, die zum zeitweisen oder dauernden Verschluss derselben führt, wodurch der Luftausgleich zwischen Atmosphäre und Mittelohr gestört ist. Der Tubenkatarr tritt als Begleiterscheinung katarralischer Infekte auf und kann zur Mittelohrentzündung führen. Beschwerden: dumpfes Druckgefühl im betreffenden Ohr, Schwerhörigkeit;

    c) Verletzungen durch Fremdkörper, die das Trommelfell durchbohren können und auch die Gehörknöchelchen in der Paukenhöhle in Mitleidenschaft ziehen können (Luxierung der Gehörknöchelchen), durch Explosionen mit Zerreißen des Trommelfells und bei Schädelbasisbrüchen, die durch die Felsenbeine verlaufen und zu Zerreißungen und Blutungen im Mittelohr führen. Folgen sind Blutaustritt aus dem Gehörgang, Schwerhörigkeit, nachfolgende Infektion und Eiterung;

    d) Geschwulstbildungen: Sie können ausgehen von Knochen, Gefäßen, Bindegewebe und Nerven des Mittelohres, sie sind teils gutartig, teils bösartig und verursachen - zumindest am Beginn - oft Beschwerden ähnlich der Mittelohrentzündung. Siehe auch Perlgeschwulst.

    e) Otosklerose.

    Erkrankungen des inneren Ohres

    a) Innenohrentzündung (Labyrinthitis);

    b) Verletzungen: Sie kommen vorwiegend bei durch das Felsbein ziehenden Schädelbasisbrüchen vor und äußern sich in Schwerhörigkeit und Schwindel;

    c) angeborene Schwerhörigkeit oder Taubheit (Taubstummheit), teils erblich, teils erworben (Geburtstraumen, Erkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft, Infektionen, Vergiftungen u.a.);

    d) Innenohrschwerhörigkeit durch verschiedenste Ursachen (Medikamente, Vergiftungen, Infektionskrankheiten, ständige Lärmeinwirkung = Lärmschwerhörigkeit);

    e) Ménière-Krankheit;

    f) Altersschwerhörigkeit.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.