Ohnmacht

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    auch: Synkope, Kollaps;

    vorübergehender Verlust des Bewusstseins, meist infolge einer reflektorischen Blutleere, aber auch bei Blutüberfüllung (Hitzschlag, Bluthochdruck) des Gehirns. Bei vegetativ labilen Menschen tritt öfter eine Ohnmacht ein, wenn sie in schlecht belüfteten Räumen stehen müssen, bei Schreck, Ekel (Anblick von Blut usw.). Ernst zu nehmen ist jede Ohnmacht, die länger als einige Minuten anhält, besonders wenn man nicht weiß, ob eine Kopfverletzung vorausgegangen ist (Gehirnerschütterung) oder eine Vergiftung (Alkoholvergiftung) zu Grunde liegt. Bei Erkrankungen des Gehirns können Ohnmachten, die lange anhalten, auch ohne erkennbare Ursache eintreten. Ebenso tritt Bewusstseinsverlust bei verschiedenen inneren Vergiftungen (Harnvergiftung, Acidose) und bei zu niederem Blutzucker (Hypoglykämie) oder Störungen des Elektrolythaushaltes ein, dann aber nie plötzlich, sondern durch allmählich zunehmende Müdigkeit (Koma, Schock). Nach jeder Ohnmacht sollte ärztlich festgestellt werden, wodurch sie entstanden ist.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.