Odilo von Cluny

    Aus WISSEN-digital.de

    französischer Benediktinerabt; * um 962 in Clermont in der Auvergne, † 31. Dezember 1048 oder 1. Januar 1049 in Souvigny

    Heiliger; Abt von Cluny.

    Odilo stammte aus einer adligen Familie. 991 trat er ins Kloster Cluny, die bedeutendste monastische Kongregation seiner Zeit ein, und stieg schnell zum Koadjutor des Abtes Maiolus auf. Nach dessen Tod wurde er 994 zum fünften Erzabt gewählt.

    Er war ein Mann der Askese und des Gebetes, gleichzeitig jedoch voller Tatkraft: die schon unter dem zweiten Abt Odo begonnene cluniazenische Klosterreform erreichte unter Odilo ihren Höhepunkt. Er betrieb die Exemtion Clunys und seiner Filialklöster, die ihm 998 von Gregor V. gewährt wurde. Zu dieser Zeit unterstanden Cluny bereits 38 Klöster, ihre Zahl vergrößerte sich unter Odilos Leitung auf 68.

    Odilo nahm eine aktive politische Rolle ein: er hatte Kontakte zum sächsischen Kaiserhaus (Kaiserin Adelheid, Kaiser Otto III.), unterstützte auch die salischen Kaiser Konrad II. und Heinrich III. und stand in Verbindung mit vielen anderen europäischen Herrschern. Insgesamt neun Mal reiste er nach Rom, um die Päpste seiner Zeit in kirchenreformerischen Fragen zu unterstützen.

    Ein besonderes Anliegen war ihm die Ausbildung seiner Mönche, sein eigenes literarisches Schaffen ist jedoch nur gering: Die Vita der Kaiserin Adelheid, eine Geschichte seines Vorgängers Maiolus, Predigten, Hymnen, Gebete, einige Briefe, und ein Ordo cluniazensischer Gebräuche (Constitutiones Farfenses).

    Gemeinsam mit Richard von Saint-Vanne setzte er sich für die Verbreitung des "Gottesfriedensgedankens" (treuga dei; eine Regelung, die bestimmte heilige Zeiten - zum Beispiel kirchliche Festzeiten - von Kampf und Krieg freihielt) ein.

    Um 1030 führte Odilo in Cluny den Allerseelentag am 2. November ein, der sich von hier aus in aller Welt verbreitete.

    Odilo ist der Patron der Armen Seelen im Fegefeuer.

    Fest: 2. Januar, bei den Benediktinern 11. Mai.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.