Odal

    Aus WISSEN-digital.de

    nordisch-germanische Bezeichnung für unantastbaren, von keinerlei Dienstbarkeit belasteten bäuerlichen Grundbesitz, der von Geschlecht zu Geschlecht vererbt wurde und nicht Eigentum eines Einzelnen, sondern der gesamten Sippe war. Das Odalrecht war eine der Grundlagen der sich entwickelnden adeligen Oberschicht; wurde im Nationalsozialismus teilweise nachgeahmt.