Obst

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    Sammelbegriff für alle genießbaren und wohlschmeckenden Früchte von Bäumen, Sträuchern und Kräutern; meist saft-, vitamin- und nährsalzreich; nach der Art der Früchte unterscheidet man: 1. Beerenobst (z.B. Stachel-, Johannis-, Erd-, Heidel-, Himbeere); 2. Kernobst (z.B. Apfel, Birne, Quitte); 3. Steinobst (z.B. Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Aprikose); 4. Schalenobst (z.B. Walnuss, Haselnuss). Dazu Südfrüchte: z.B. Apfelsine, Mandarine, Banane, Ananas. Obsterzeugnisse sind unter anderem Trockenobst, Obstwein, Obstsaft, Konfitüre.


    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.