Obligo

    Aus WISSEN-digital.de

    1. finanzielle Verbindlichkeit, Verpflichtung, Haftung.
    1. Gewähr; ohne Obligo: Vermerk auf Wechseln, der die Haftung ausschließt.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.