Novelfood

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch "Neuartige Lebensmittel")

    auch: Genfood, Genlebensmittel, Designer-Food;

    Bezeichnung für Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, mit deren Hilfe hergestellt werden oder gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe enthalten.

    Landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Getreide, Obst und Gemüse, aber auch einzelne Stoffe in Nahrungsmitteln (Grundstoffe, Verdickungsmittel, Zusatz- und Hilfsstoffe, Enzyme, Emulgatoren) können gentechnisch verändert werden und sind bereits als Novelfood weltweit im Handel. Vor allem Fertigprodukte und Backmischungen, Wurst, Käse, Brötchen, Kartoffelchips und Süßigkeiten enthalten genveränderte Stoffe. Nach Expertenmeinung sind in ca. 70 Prozent aller Lebensmittel auf dem deutschen Markt genveränderte Inhaltsstoffe enthalten.

    Mit gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Erzeugnissen können einige Probleme bewältigt werden. Genveränderte Pflanzen können sich besser an nährstoffarme Böden oder Trockenheit anpassen. Die Haltbarkeit der Nahrungsmittel kann verlängert werden, wie bei der Flavr-Savr-Tomate, deren Schale sehr widerstandsfähig ist. Mit Hilfe von Gentechnik können auch vitamin- oder mineralstoffreichere landwirtschaftliche Erzeugnisse gezüchtet werden, z.B. eine Reissorte, die doppelt soviel Eisen und mehr Vitamin A enthält als die ursprünglichen Sorten.

    Aufgrund des unzureichenden Stands der Forschung sind die ökologischen und medizinischen Folgeschäden des Novelfood noch nicht abzusehen. Durch den Anbau von genmanipulierten Pflanzen und deren unkontrollierte Verbreitung über den Pollenflug entstehen Risiken für das Ökosystem und die Bio-Landwirtschaft. Gentechnisch veränderte Lebensmittel bergen die Gefahr von Allergien, da die genaue Zusammensetzung der genveränderten Pflanzen noch unbekannt ist. Weitere Folgeschäden für den menschlichen Organismus sind möglich, da über das Genfood neue Erbsubstanzen in den Körper gelangen.

    Aus Gründen des Verbraucherschutzes bestand innerhalb der EG seit 1997 eine Novelfood-Verordnung über die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Nur der nachweisbare Anteil im Endprodukt war für die Kennzeichnung ausschlaggebend. Am 18. April 2004 trat eine neue Verordnung der EU in Kraft, die die alten Kennzeichnungs-Regelungen modifizierte. Seither werden alle Lebens- und Futtermittel, in denen genveränderte Stoffe verarbeitet sind, gekennzeichnet, unabhängig davon, ob die genveränderten Organismen im Endprodukt nachweisbar sind. Auch dieses Gesetz greift nur bedingt, da eine lückenlose Überprüfung des Verarbeitungswegs einzelner genveränderter Inhaltsstoffe nicht gewährleistet ist. Zudem ist der Schwellenwert für eine Kennzeichnung auf 0,9 Prozent angehoben worden, Lebensmittel mit einem darunter liegenden Anteil genveränderter Inhaltsstoffe gelten als "genfrei".

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.