Nekropsie
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Leichenöffnung zur Feststellung der Krankheits- und Todesursache sowie zu wissenschaftlichen und Ausbildungszwecken. Sie ist nur möglich mit schriftlich fixierter Zustimmung des Verstorbenen (z.B. testamentarisch) oder seiner Angehörigen bzw. auf richterliche Anordnung bei Verdacht auf unnatürliche Todesursache.
Siehe auch Autopsie.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |