Moskauer Vertrag

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    am 12. August 1970 geschlossener deutsch-sowjetischer Vertrag über Gewaltverzicht in den gegenseitigen Beziehungen und in Fragen, die die internationale Sicherheit berühren. Die Bundesrepublik Deutschland und die UdSSR verzichteten außerdem auf Gebietsansprüche und erkannten die in Europa bestehenden Grenzen an, einschließlich der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens und der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. In einem beigefügten "Brief zur deutschen Einheit" erklärte die Bundesregierung, dass der Moskauer Vertrag nicht im Widerspruch zum erklärten Ziel der Wiedervereinigung stehe. Der von Bundeskanzler W. Brandt und Ministerpräsident A. Kossygin unterzeichnete Moskauer Vertrag stellte die Weichen für die späteren Ostverträge.