Mitbestimmung

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    Mitbestimmungsrecht, Beteiligung der Arbeitnehmer an Aufbau und Gestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Arbeitsplatzes bzw. Betriebes. In Deutschland durch Betriebverfassungs- und Personalvertretungsgesetz geregelt. Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer werden von den Betriebsräten in den Betrieben wahrgenommen. Das Mitbestimmungsgesetz (1976) sieht für Betriebe über 2 000 Arbeitnehmern einen durch Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch besetzten Aufsichtsrat vor, d.h. es gibt genau gleich viele Vertreter beider Seiten. Der Vorsitzende hat doppeltes Stimmrecht, um Pattsituationen zu vermeiden; es darf kein Vorsitzender gegen den Willen der Arbeitgeber gewählt werden. In der Eisen- und Stahlindustrie ist seit 1951 die paritätische Mitbestimmung gesetzlich verankert ("Montanmitbestimmung"). Im öffentlichen Dienst werden die Arbeitnehmer durch Personalräte vertreten. Die Rechte der Personalräte wurden 1974 gesetzlich festgelegt.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.