Mischehe
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für eine Ehe zweier Partner unterschiedlichen Glaubens oder verschiedener ethnischer Zugehörigkeit. Nach dem katholischen Kirchenrecht ist die Mischehe zwischen einem Katholiken und dem Angehörigen eines anderen Glaubensbekenntnisses zwar gültig, wird aber nur erlaubt, wenn beide Partner das Versprechen ablegen, katholisch zu heiraten sowie ihre Kinder katholisch zu taufen und zu erziehen. In der evangelischen Kirche gilt diese einschränkende Regelung nicht. Bei Mischehen zwischen Kirchenmitgliedern und Nichtchristen kann die kirchliche Trauung versagt werden.
Kalenderblatt - 11. Oktober
1899 | Ausbruch des zweiten Kriegs der Engländer gegen die Buren in Südafrika. |
1901 | Uraufführung von Frank Wedekinds Schauspiel "Der Marquis von Keith" in Berlin. |
1931 | Die Harzburger Front (Vertreter der Nationalsozialisten, der Deutschnationalen, des Stahlhelms, des Reichslandbundes u.a.) wird gebildet, um eine gemeinsame Strategie gegen die Regierungspolitik abzusprechen. |
Magazin
- Das macht Unternehmen erfolgreich: Tipps für den Geschäftsalltag
- Kreative Ideen für Web-Praktiken zur Wartung Ihrer WordPress-Seite
- Die Kunst der Dunkelheit: Tipps und Checkliste für perfekte Nachtfotografie
- Wohin führt Sparsamkeit? Pro und Kontra und die Grenze zum Geiz
- Solarpanel-Revolution: Wie neue Technologien die Energiegewinnung verändern