Mindestlohn 2022 - was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen

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    Am 3. Juni 2022 wurde vom Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Arbeitsstunde verabschiedet. Ab dem 1. Oktober 2022 gilt der neue Mindestlohnsatz offiziell. Ein Mindestlohn von 12 Euro entspricht etwa 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland und soll damit einen angemessenen Schutz für Arbeitnehmer bieten.

    Ab der Auszahlung des neuen Mindestlohns erhöht sich für 6 Millionen Menschen in Deutschland der Lohn um bis zu 22 Prozent. Von der Erhöhung werden vor allem weibliche Beschäftigte profitieren, da diese häufig in gering entlohnten Dienstleistungssektoren tätig sind. Mit dem aktuellen Mindestlohn erhalten in Vollzeit Beschäftigte etwa 2.100 Euro brutto im Monat.

    Übrigens: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften beraten alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Beratende Unterstützung bekommt die Mindestlohnkommission dabei von der Wissenschaft. In diesem Jahr ging die Mindestlohnerhöhung in mehreren Schritten vor sich. So gab es eine Erhöhung des Mindestlohns im Januar auf 9,82 Euro und eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro folgt im Juli. Eine weitere Erhöhung auf 12 Euro kommt nun im Oktober.

    Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitgeber auch in Privathaushalten. Grundsätzlich sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland dazu verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern den hierzulande gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Dabei sind bestimmte, nur vorübergehend in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten vom Mindestlohngesetz ausgenommen.

    Anpassungen auch bei Minijob-Grenze

    Mit der Mindestlohnerhöhung geht auch eine Anpassung der Minijob-Grenze einher. Diese steigt ab Oktober auf 520 Euro. Auch der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei den sogenannten Midijobs erhöht sich.

    Wer bekommt keinen gesetzlichen Mindestlohn?

    Bestimmte Gruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Dazu gehören:

    • Arbeitnehmer, die nach den Tarifverträgen ihrer Branche bezahlt werden
    • Auszubildende
    • Praktikanten im Pflichtpraktikum
    • Selbständige bzw. Freiberufler
    • Langzeitarbeitslose während der ersten Monate der Wiederaufnahme einer Beschäftigung
    • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
    • Ehrenamtlich Tätige

    Für Azubis gilt seit dem 1. Januar 2020 eine spezielle

    Mindestvergütung. Auszubildende gelten nicht als Angestellte, da sie Kenntnisse und Fertigkeiten für den angestrebten Beruf erst noch erlernen. Zudem wird vorausgesetzt, dass während der Ausbildung noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die Auszubildenden von Eltern oder Staat finanziell unterstützt werden. Doch wer eine Ausbildung in einem Betrieb absolviert, der nicht tarifgebunden ist, erhält aktuell eine Mindestvergütung von 585 Euro pro Monat. Im Jahr 2023 soll diese auf 620 Euro steigen.

    Sonderfall Praktikum

    Die Mindestlohnausnahme greift auch für Praktikanten – allerdings nicht in jedem Fall. Wer ein Pflichtpraktikum absolviert, hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate dauert – also über eine Anlernphase hinausgeht – muss der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen – es sei denn, der Praktikant ist unter 18 und hat keine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Sonderfall Langzeitarbeitslose

    Als Langzeitarbeitsloser gilt, wer seit einem Jahr oder länger ohne Arbeit ist. Damit Unternehmen die Einstellung von Langzeitarbeitslosen erleichtert wird, gibt es den Beschluss, dass ihnen erst nach einer Phase der Einarbeitung der Mindestlohn zusteht. Erst nach einem halben Jahr – was in vielen Fällen dem Ablauf der Probezeit entspricht – steht Langzeitarbeitslosen nach der Aufnahme einer neuen Tätigkeit der gesetzliche Mindestlohn zu.

    Mindestlohn in der EU

    Mit dem neuen Mindestlohn von 12 Euro gilt in Deutschland bald einer der höchsten Mindestlöhne innerhalb der EU. Und gut 6 Millionen Menschen werden davon profitieren. Einzig in Luxemburg gilt ein noch höherer Mindestlohn. Allerdings liegt die Tarifbindungsquote in Deutschland weit unter den von der EU angestrebten 80 Prozent. Dies soll sich künftig ändern. So will die Bundesregierung beispielsweise die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung eines Tariflohns koppeln, um Tarifbindungen zu fördern.

    Anfang Juni 2022 kamen Ratsvorsitz und Verhandlungsführer des EU-Parlaments zusammen, um eine vorläufige Einigung über einen Entwurf zur Richtlinie für angemessene Mindestlöhne in der EU zu finden. Auf diese Weise sollen angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen europaweit gefördert werden. Dabei soll die Richtlinie keine Einheitslösung werden. Verschiedene Ausgangspunkte und Traditionen werden berücksichtigt. Es geht um Standards, wie die Mindestlöhne festgelegt werden und nicht um konkrete Lohnvorgaben. Ein einheitlicher Mindestlohn innerhalb der EU ist damit nicht zu erwarten.

    Kalenderblatt - 19. April

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    1941 Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen.
    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.