Mendel'sche Gesetze

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    Grundregeln der Vererbung, erkannt von Gregor Mendel, die dieser nach seinen Kreuzungsversuchen mit Erbsen 1865 veröffentlichte:

    1. Die Nachkommen einer gekreuzten Elterngeneration (Parentalgeneration P) ergeben in der ersten Tochtergeneration (Filialgeneration F1) 100-prozentig die elterlichen Merkmale (intermediäre Bastarde);

    2. die Nachkommen (F2) der Bastarde tragen zu 25 Prozent die väterlichen sowie die mütterlichen, zu 50 Prozent aber jene ihrer Bastardeltern;

    3. die Nachkommen (F3) aus den reinen Vierteln sind reinerbig (homozygot), während die Bastarde sich wiederum wie in der zweiten Generation (F2) aufspalten (spalterbig, heterozygot).

    Kreuzungsversuche mit der Wunderblume, mit Meerschweinchen usw. bestätigen diese Gesetzmäßigkeiten ebenso wie menschliche Erbkrankheiten.

    Lange verkannt, fanden die Mendel'schen Gesetze seit 1900 allgemeine Anerkennung und begründeten die neuzeitliche Genetik.

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