Meldepflicht
Aus WISSEN-digital.de
Rechtspflicht der Meldung bei den zuständigen Behörden: Wohnungswechsel müssen innerhalb einer Woche dem örtlichen Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden, Geburten auf dem Standesamt angezeigt werden. Auch verschiedene Krankheiten (Botulismus, Cholera, Diphterie, Milzbrand, Pest, Tollwut u.a.) unterliegen nach dem deutschen Seuchenrechtsneuordnungsgestz vom 20. Juli 2000 der Meldepflicht und müssen innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt bekannt gegeben werden.
Kalenderblatt - 25. April
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