Martin Luther

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    deutscher Reformator; * 10. November 1483 in Eisleben, † 18. Februar 1546 in Eisleben

    Begründer des (lutherischen) Protestantismus.

    Geboren als Sohn eines Bergmanns, erlebte Luther eine harte Jugend- und Schulzeit. Er beendete das Studium der Rechte an der Universität Erfurt 1505 als Magister. Auf Grund eines während eines Gewitters getanen Gelübdes trat er im selben Jahr in das Erfurter Augustinerkloster ein.

    1508 wurde er von seinem Ordensprovinzial an die neu gegründete Universität Wittenberg gesandt. Dort promovierte er 1512 zum Doktor der Theologie und blieb Professor in Wittenberg bis zu seinem Tod.

    Quälendes Sündenbewusstsein, Zweifel an der Theologie der Scholastik ("Mönchstheologie"), dem Menschenbild des Humanismus, an den sakramentalen Heilsmitteln der Kirche und Versenkung in die Paulinischen Briefe führten ihn zum entscheidenden religiösen Erlebnis: Rechtfertigung des Menschen nicht durch sich und seine Werke, sondern "sola gratia, sola fide", allein aus der Gnade Gottes, allein aus dem Glauben.

    Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte Luther als Grundlage und Herausforderung zu einer religiöswissenschaftlichen Diskussion seine 95 lateinischen Thesen über Sünde und Buße als Protest gegen den Ablassmissbrauch (insbesondere gegen Tetzel gerichtet). An einen Bruch mit Rom dachte er dabei aber nicht.

    1518 verweigerte Luther unter Berufung auf das Evangelium vor dem Kardinallegaten Cajetan in Augsburg den Widerruf und lehnte den Vermittlungsversuch des päpstlichen Kammerherrn von Miltitz ab.

    1519 wurde er in der Leipziger Disputation mit Dr. Johannes Eck zu schärferem Widerspruch veranlasst. 1520 schrieb Luther seine drei bedeutenden reformatorischen Schriften ("An den christlichen Adel deutscher Nation", "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche", "Von der Freiheit eines Christenmenschen"). Daraufhin erfolgte die Androhung des Kirchenbanns durch Papst Leo X.. Luther verbrannte im Gegenzug des "Papsts Bücher": die päpstliche Bann(androhungs)bulle und das Corpus Iuris Canonici (das kanonische Recht).

    1521 wurde er vom Wormser Reichstag, wo er seine Lehre vor Karl V. verteidigt hatte, in Reichsacht gestellt und wurde von seinem Beschützer, dem sächsischen Kurfürsten Friedrich dem Weisen, auf der Wartburg in Sicherheit gebracht.

    Hier übersetzte er - in zehn Monaten - das Neue Testament in die "hochdeutsche" Sprache seines Heimatraumes und stellte damit die deutsche "Muttersprache" ebenbürtig neben Latein, Griechisch und Hebräisch. 1522 vertrieb Luther die Schwarmgeister und Wiedertäufer aus Wittenberg (Karlstadt). 1525 heiratete er die ehemalige Nonne Katharina von Bora.

    Eine Verquickung seiner religiösen Anliegen mit weltlichen Belangen lehnte Luther ab: etwa 1523 das Zusammengehen mit der Reichsritterschaft (Hutten); 1525 folgte eine grobe Absage an die Beteiligten der Bauernkriege (Schrift "Wider die räuberischen Bauern") und die Auseinandersetzung mit dem rationalistischen Humanismus des Erasmus von Rotterdam (Schrift "Vom geknechteten Willen", d.h. Verneinung der Willensfreiheit). Die werdende protestantische Kirche gestaltete er in engster Zusammenarbeit mit dem Landesfürstentum (1526 "Deutsche Messe", 1529 Katechismus).

    Kirchenpolitische Gründe führten neben dem Streit um die Abendmahlslehre zum Bruch mit U. Zwingli bei dem Marburger Religionsgespräch 1529. Auch in den folgenden Jahren verteidigte Luther die Reinheit seiner Lehre in Traktaten und Polemiken, vollendete die Übersetzung der Bibel und begründete das protestantische Kirchenlied. Er war sprachschöpferisch auch in seinen Predigten, Tischreden und Briefen.

    Im Gegensatz zu Zwingli und Calvin lehnte Luther staatliche Zwangsmittel und eine Verankerung der Kirchenzucht in weltlicher Gesetzgebung ab: Die Kirche darf sich allein auf die Verkündigung des Evangeliums und die Gewissheit von der Gnade Gottes gründen.

    Luther wurde in der Schlosskirche zu Wittenberg begraben.

    Kalenderblatt - 19. März

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    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
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