Martin I. (Papst)

    Aus WISSEN-digital.de

    Papst; * um 600 in Todi in Umbrien (Italien), † 16. September 655 in Cherson (Ukraine)

    Heiliger;

    Vor seiner Wahl auf den Heiligen Stuhl war Martin päpstlicher Gesandter am Hof Kaiser Konstantins II. in Konstantinopel. Als er 649 zum Papst gewählt wurde, ließ er sich ohne die Bestätigung Konstantins weihen, was schon zu Beginn seiner Amtszeit zu Spannungen zwischen Papst und Kaiser führte.

    Während seiner Regierungszeit musste sich Martin insbesondere mit dem Monotheletismus beschäftigen, also der Frage, ob in Christus ein oder mehrere "Willen" wirkten. Obwohl der Kaiser, um die Einheit der Kirche besorgt, die Auseinandersetzung mit dem Thema verboten hatte, ließ Martin auf der Lateransynode 649 die "Ein-Willen-Lehre" verurteilen. Der Kaiser wollte den Papst daraufhin verhaften lassen, konnte seiner aber erst 653 habhaft werden. 654 wurde Martin nach Konstantinopel gebracht und wegen Hochverrats zum Tode verurteilt. Schließlich wurde er begnadigt und auf die Krim verbannt, wo er starb.

    Schon 654 hatte man in Rom Eugen I. zu seinem Nachfolger gewählt, obwohl Martin nie abgedankt hatte.

    Fest: 16. September.

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