Marie Stritt

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    deutsche Frauenrechtlerin; * 18. Februar 1855, † 19. September 1928

    Eine der wortkräftigsten Vorkämpferinnen des Frauenstimmrechtes, für das seit 1869 die Sozialdemokraten plädierten, war die Siebenbürgerin Marie Stritt, die ihre in langjähriger Bühnenarbeit geschulte Sprechkunst und ihre Redegabe in unzähligen Versammlungen für diese Forderung einsetzte. Sie war 1888 in Weimar für die Gleichberechtigung im Bildungswesen eingetreten, seit 1891 bezog sie auch das Politische in die Frauenbewegung ein und fand fünf Jahre später, als das Bürgerliche Gesetzbuch im Reichstag beraten wurde, den aktuellen Anlass, auf Agitationsreisen, in Vorträgen und Broschüren das politische Mitspracherecht der Frauen zu verlangen. Der Reichstag ließ alle Petitionen unberücksichtigt. Marie Stritt richtete daraufhin Rechtsschutzstellen für Frauen ein und empfahl ihnen aktive Teilnahme am Gemeindeleben, in den Schulverwaltungen und Kulturorganisationen.

    1899 wurde sie Nachfolgerin von Auguste Schmidt als Präsidentin des Bundes Deutscher Frauenvereine und 1904 eines der tätigsten Mitglieder im Reichsverband für Frauenstimmrecht. Sie erlebte noch die volle staatsbürgerliche Anerkennung der Frau mit aktivem und passivem Wahlrecht in der Revolution von 1918 und die Verankerung dieses Grundrechtes in dem Artikel der Weimarer Verfassung.

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