Mantel

    Aus WISSEN-digital.de

    1. bei Wertpapieren der Teil, der das Anteilsrecht verbrieft, ohne den Kuponbogen (Zinsscheinbogen).
    1. auch: Firmenmantel;

    in das Handelsregister eingetragene Rechtsform einer Firma (z.B. AG, GmbH u.a.) und alle dazugehörigen Anteilsrechte ohne den eigentlichen Betrieb.

    1. in der Mathematik: allgemein die Hülle eines Hohlkörpers; gehört nicht zur Boden- oder Deckenfläche.
    1. Patronenhülse; Geschosshülse.
    1. die schützende Außenhülle von Weichtieren.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.