Mantel
Aus WISSEN-digital.de
- bei Wertpapieren der Teil, der das Anteilsrecht verbrieft, ohne den Kuponbogen (Zinsscheinbogen).
- auch: Firmenmantel;
in das Handelsregister eingetragene Rechtsform einer Firma (z.B. AG, GmbH u.a.) und alle dazugehörigen Anteilsrechte ohne den eigentlichen Betrieb.
- in der Mathematik: allgemein die Hülle eines Hohlkörpers; gehört nicht zur Boden- oder Deckenfläche.
- Patronenhülse; Geschosshülse.
- die schützende Außenhülle von Weichtieren.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |