Mantel
Aus WISSEN-digital.de
- bei Wertpapieren der Teil, der das Anteilsrecht verbrieft, ohne den Kuponbogen (Zinsscheinbogen).
- auch: Firmenmantel;
in das Handelsregister eingetragene Rechtsform einer Firma (z.B. AG, GmbH u.a.) und alle dazugehörigen Anteilsrechte ohne den eigentlichen Betrieb.
- in der Mathematik: allgemein die Hülle eines Hohlkörpers; gehört nicht zur Boden- oder Deckenfläche.
- Patronenhülse; Geschosshülse.
- die schützende Außenhülle von Weichtieren.
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