Majorat

    Aus WISSEN-digital.de

    1. mittelalterliche Erbfolgeordnung, die dem Ältesten der Nachkommen das Vorrecht gibt (im Gegensatz zum Minorat, bei dem das Erbe dem Jüngsten zufällt).
    2. zu vererbendes Vermögen.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.