Mahnverfahren

    Aus WISSEN-digital.de

    (§§ 688-703d Zivilprozessordnung) auf Antrag des Gläubigers, der eine Geldforderung gerichtlich geltend machen will, erlässt das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen Gerichtsstand hat, einen Mahnbescheid mit der Aufforderung an den Schuldner, binnen bestimmter Frist zu zahlen oder Widerspruch einzulegen (in letzterem Fall Klage). Wird kein Widerspruch erhoben und nicht gezahlt, so erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid (Grundlage für die Zwangsvollstreckung).

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.