Mahnbescheid
Aus WISSEN-digital.de
§ 692 Zivilprozessordnung; Zahlungsbefehl, der vom Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers erlassen wird, damit der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erhält. Darin wird aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen den Anspruch nebst Zinsen und Kosten zu erfüllen. Es ist möglich, gegen einen Mahnbescheid innerhalb gleicher Frist Widerspruch einzulegen. Der Mahnbescheid leitet das Mahnverfahren ein.
KALENDERBLATT - 25. Mai
1895 | Der Ästhet und Dandy Oscar Wilde wird wegen homosexueller Beziehungen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wilde, zuvor der literarische Abgott der englischen Gesellschaft, wird fortan totgeschwiegen. Er zerbricht an der viktorianischen Moral, die er einst in seinen Werken kritisierte. |
1944 | Island wird durch Volksabstimmung unabhängig von Dänemark. |
1963 | 30 afrikanische Staaten schließen sich zur Organisation für die Afrikanische Einheit ("Organization of African Unity", OAU) zusammen und unterzeichnen eine Afrika-Charta. |
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