MFV
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Abk. für: Mehrfrequenzverfahren, Mehrfrequenzwahlverfahren, auch: Tonwahlverfahren;
Wahlverfahren bei analogen Telefonanlagen. Bei dieser "Tonwahl" werden die Zahlen 0 bis 9 bzw. die Symbole Raute (#) und Stern als Töne verschiedener Frequenzbereiche übertragen. Es kann damit schneller als mit dem Impulswahlverfahren gewählt werden, d.h. ein wesentlich schnellerer Verbindungsaufbau ist möglich und eine große Anzahl von Steuersequenzen ist verfügbar.
Gegensatz zu: IWV
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
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