Mädchenhandel

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Frauenhandel;

    gegen die Menschenwürde verstoßende(r) Anwerbung, Verschleppung, Entführung oder Handel mit Frauen und Mädchen zum Zweck des sexuellen Missbrauchs und der wirtschaftlichen Ausbeutung. Das Einsetzen von Gewalt- und Zwangsmaßnahmen ist verbreitet. Diese Handlungen sind in allen Kulturstaaten strafbar, in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §§ 180 b, 181 Strafgesetzbuch.