Mädchenhandel
Aus WISSEN-digital.de
auch: Frauenhandel;
gegen die Menschenwürde verstoßende(r) Anwerbung, Verschleppung, Entführung oder Handel mit Frauen und Mädchen zum Zweck des sexuellen Missbrauchs und der wirtschaftlichen Ausbeutung. Das Einsetzen von Gewalt- und Zwangsmaßnahmen ist verbreitet. Diese Handlungen sind in allen Kulturstaaten strafbar, in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §§ 180 b, 181 Strafgesetzbuch.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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