Lupe

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Vergrößerungsglas;

    bikonvexe Linse mit geringer Brennweite (Sammellinse) zum vergrößerten Betrachten naher Objekte.

    Der zu betrachtende Gegenstand liegt in der Brennebene der Linse, so dass ein aufrechtes vergrößertes virtuelles Bild entsteht. Die Vergrößerung ist gleich dem Verhältnis der deutlichen Sehweite (für das normale Auge 250 Millimeter) zur Linsenbrennweite. Es werden Handlupen zum freihändigen Gebrauch (zwei- bis zehnfache Vergrößerung) und Präparierlupen, am Stativ mit Objekttisch (bis 30-fache Vergrößerung), unterschieden.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.