Landsknecht

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    der zu Fuß und in geschlossenen Truppenkörpern kämpfende Söldner des 15.-17. Jh.s; nach der Musterung, der Ausgabe des Handgeldes und dem Verlesen des Artikelbriefes, d.h. der Disziplinarordnung, wurden die mit Langschwert, Hellebarde, später der Hakenbüchse bewaffneten Landsknechte in Fähnlein (unter einem Hauptmann) eingeteilt; 10-16 Fähnlein bildeten ein Regiment, mehrere Regimenter die Gemeine oder den Haufen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg ersetzte der absolutistische Staat das verwilderte Landsknechtwesen durch das gedrillte stehende Heer.