Laienrichter

    Aus WISSEN-digital.de

    ehrenamtlicher Richter (§§ 1, 44 ff. Deutsches Richtergesetz), der über keine juristische Vorbildung verfügt, z.B. Schöffe (Strafgerichtsbarkeit), Handelsrichter (Kammer für Handelssachen) oder Geschworener (nur in den USA). Die Tätigkeit des Laienrichters steht jedem unbescholtenen Bundesbürger zwischen 25 und 65 Jahren offen.

    Beim Amtsgericht gibt es das so genannte Schöffengericht, welches mit zwei Laienrichtern neben einem Berufsrichter besetzt ist. Die Strafkammer dagegen ist immer mit zwei Laienrichtern und zwei bis drei Berufsrichtern besetzt, so genanntes Schwurgericht.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.