Kurie

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    (lateinisch: curia)

    1. in Altrom kleinste Abstimmungseinheit der Volksversammlung; Geschlechterverband aus 10 gentes (Familien), je zehn Kurien bildeten eine der drei tribus (Gemeinde).
    2. Versammlungslokal im antiken Rom, besonders des Senats.
    3. im Mittelalter (seit dem 11. Jh.) der päpstliche Hof, schließlich die Gesamtheit der päpstlichen Regierungs-, Verwaltungs- und Gerichtsorgane mit dem Sitz (seit 1376) im Vatikan; Aufgaben der Kongregationen: Schutz der Glaubens- und Sittenlehre, Besetzung der Bistümer, Verbindung zu den mit Rom vereinigten, orientalischen Kirchen, Glaubensverbreitung, Missionsarbeit, Ordnung der Liturgie, Ordensfragen, kirchliche Studien.
    4. die drei getrennt beratenden Kollegien des Reichstages im Deutschen Reich (bis 1806).