Kuppelei

    Aus WISSEN-digital.de

    fortgesetztes oder eigennütziges Vorschubleisten zu sexuellen Handlungen, z.B. Unterhalt eines Bordells.

    In Deutschland als Straftatbestand abgeschafft, strafbar nur noch im Rahmen des Minderjährigenschutzes, wird mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet (Paragrafen 180f StGB).