Kulturpolitik

    Aus WISSEN-digital.de

    in der Bundesrepublik Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den Ländern. Die Bildungspolitik wird von den einzelnen Bundesländern entwickelt. Die "Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder" soll für Homogenität im Bildungsbereich sorgen. Der Bund besitzt nach den Bestimmungen des Grundgesetzes nur wenig Kompetenzen in der Kulturpolitik (u.a. intern. Kulturabkommen, Goethe-Institute, Film-Förderung). Der staatlichen Kulturpolitik obliegt die Pflege der Kultur, die Einrichtung von Museen, Theatern, Bibliotheken, der Denkmalschutz, außerdem Rundfunk und Fernsehen.