Kulturgüterschutz

    Aus WISSEN-digital.de

    Übereinkommen zum Schutz kulturell bedeutender Objekte; in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder (Denkmalschutz).

    Nach dem Europäischen Kulturabkommen von 1954 sind alle Mitgliedsstaaten zum Schutz der in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Gegenstände des gemeinsamen europäischen Kulturerbes verpflichtet.