Kult
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch: cultus "Pflege, Vermehrung")
- Form der Religionsausübung; Gottesdienst. Der Vollzug ist geregelt durch den Ritus. Kultische Handlungen haben einen genau geregelten Ablauf. Sie werden normalerweise von einer als dafür besonders qualifiziert angesehenen Person (z.B. Priester, Schamane) durchgeführt und finden an bestimmten (heiligen oder geweihten) Plätzen statt. Meistens liegt Kulthandlungen ein historisches oder mythisches Ereignis zu Grunde, das von besonderer Bedeutung für die jeweilige Religion ist. Kulte sind damit auch kulturelle Gedächtnisleistungen. Kulthandlungen sind von großer Bedeutung für eine Religion, da sie den einzelnen Gläubigen in seinem Glauben bestärken und ihm der Teilhabe an einer (Glaubens-)Gemeinschaft versichern.
- (fast religiöse) Verehrung und Zelebrierung einer Person oder Lebensform; übertriebene Pflege; umgangssprachlich für: Getue.
KALENDERBLATT - 7. März
1080 | Es kommt zum zweiten Kirchenbann gegen den deutschen König Heinrich IV. Doch diesmal tritt er nicht erneut den schmachvollen "Gang nach Canossa" an, sondern lässt den Papst Gregor VII. absetzen und durch einen genehmeren ersetzen. |
1936 | Hitler lässt deutsche Truppen ins Rheinland marschieren. |
1957 | Die israelischen Truppen räumen den Gaza-Streifen nach 125 Besatzungstagen und überlassen die Position den UNO-Soldaten. |
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