Kult

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: cultus "Pflege, Vermehrung")

    1. Form der Religionsausübung; Gottesdienst. Der Vollzug ist geregelt durch den Ritus. Kultische Handlungen haben einen genau geregelten Ablauf. Sie werden normalerweise von einer als dafür besonders qualifiziert angesehenen Person (z.B. Priester, Schamane) durchgeführt und finden an bestimmten (heiligen oder geweihten) Plätzen statt. Meistens liegt Kulthandlungen ein historisches oder mythisches Ereignis zu Grunde, das von besonderer Bedeutung für die jeweilige Religion ist. Kulte sind damit auch kulturelle Gedächtnisleistungen. Kulthandlungen sind von großer Bedeutung für eine Religion, da sie den einzelnen Gläubigen in seinem Glauben bestärken und ihm der Teilhabe an einer (Glaubens-)Gemeinschaft versichern.
    2. (fast religiöse) Verehrung und Zelebrierung einer Person oder Lebensform; übertriebene Pflege; umgangssprachlich für: Getue.

    Kalenderblatt - 11. September

    1801 Uraufführung von Friedrich Schillers romantischer Tragödie "Die Jungfrau von Orleans" in Leipzig.
    1894 Anlässlich der Einweihung des Palazzo Publico wird die Nationalhymne San Marinos zum ersten Mal zur Aufführung gebracht.
    1901 In der Bucht von Danzig treffen sich Kaiser Wilhelm II. und Zar Nikolaus II. bei einer Flottenparade zu einer politischen Aussprache.