Kult

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    (lateinisch: cultus "Pflege, Vermehrung")

    1. Form der Religionsausübung; Gottesdienst. Der Vollzug ist geregelt durch den Ritus. Kultische Handlungen haben einen genau geregelten Ablauf. Sie werden normalerweise von einer als dafür besonders qualifiziert angesehenen Person (z.B. Priester, Schamane) durchgeführt und finden an bestimmten (heiligen oder geweihten) Plätzen statt. Meistens liegt Kulthandlungen ein historisches oder mythisches Ereignis zu Grunde, das von besonderer Bedeutung für die jeweilige Religion ist. Kulte sind damit auch kulturelle Gedächtnisleistungen. Kulthandlungen sind von großer Bedeutung für eine Religion, da sie den einzelnen Gläubigen in seinem Glauben bestärken und ihm der Teilhabe an einer (Glaubens-)Gemeinschaft versichern.
    2. (fast religiöse) Verehrung und Zelebrierung einer Person oder Lebensform; übertriebene Pflege; umgangssprachlich für: Getue.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.