Kosten- und Leistungsrechnung

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    Teil des internen Rechnungswesens; kurzfristige Erfolgsrechnung. Kosten- und Leistungsrechnung sollen die Betriebsleitung über den tatsächlichen Verbrauch, die Kosten und Kostenverursachung informieren. Sie sind zur Kostenoptimierung der Betriebstätigkeit unabdingbar. Kosten- und Leistungsrechnung umfasst die Teilgebiete

    1. Kosten- und Leistungsartenrechnung (z.B. Fixkosten, Variable Kosten, Einzelkosten, Gemeinkosten.

    2. Kostenstellenrechnung: Kosten werden auf Kostenstellen (z.B. Materialkosten, Personalkosten etc.) verteilt.

    3. Kostenträgerrechnung: Kosten werden gerecht auf die Produkte verteilt, die unter Verursachung ebenjener Kosten hergestellt wurden.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.