Kosten

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    allgemein der Verbrauch von Produktionsfaktoren (Input) zur Erstellung von Leistung und deren Absatz. Kosten werden stets mit den Anschaffungspreisen (Marktpreisen) bewertet.

    Im betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesen unterscheidet man verschiedene Kostenarten. Die wichtigsten sind:

    1. Fixkosten: vom Outputniveau unabhängige Kosten (z.B. für Gebäudemiete);#variable Kosten: vom Output abhängige Kosten, die mit zusätzlichen Outputeinheiten steigen (z.B. für Materialverbrauch, Energieverbrauch);#Grenzkosten: Kosten, die auf einem bestimmten Outputniveau entstehen, wenn man noch eine zusätzliche Einheit Output produziert. Sie errechnen sich aus der Ableitung (Differenzierung) der Totalkostenfunktion (Fixkosten + Variable Kosten);#Durchschnittskosten: Gesamtkosten, also Fixe und Variable Kosten bei einem bestimmten Outputniveau, die gleichmäßig auf alle Outputeinheiten verteilt werden. Im Ggs. zu den Grenzkosten werden hier die Fixkosten auch auf die einzelnen Outputeinheiten umgeschlagen.
    2. Soziale Kosten (auch volkswirtschaftliche Kosten): Kosten, die die Gesellschaft insgesamt zu tragen hat und z.B. entstehende Umweltschäden mit einbeziehen. Soziale Kosten sind zu unterscheiden von produktionsbedingten Kosten, die ein Betrieb zu tragen hat.
    3. Transaktionskosten: Kosten, die für Angebotssuche, Vertragsabschließung (Spesen, Reisekosten), Durchsetzung von Rechtsansprüchen (Rechtsanwalt) oder Transport entstehen.Je nachdem, welche Sachverhalte unter welchem Aspekt (Beschaffung, Abschreibung, Produktion, Fristigkeit) untersucht werden, existieren in verschiedenen Gebieten des Rechnungswesens (z.B. Kosten- und Leistungsrechnung, Planung und Beschaffung) noch andere Kostenunterscheidungen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.