Konsole (EDV)

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Bezeichnung für den Bedienungsbereich und weitere Bestandteile spezieller Spielcomputer (Spielkonsole).
    1. an peripheren Geräten vorhandenes Tastenfeld zur Steuerung von Funktionen per Hand, z.B. an Druckern der Papiervorschub und das Rücksetzen (Herstellen des Anfangszustandes). Hinzu kommen oftmals noch Leuchtanzeigen und Leuchtfelder, die den Zustand des Systems erkennen lassen.
    1. ein unter MS-DOS und für MS-DOS zur Anwendung kommendes Standardgerät für die Eingabe (Tastatur) und Ausgabe (Bildschirm) von Daten.
    1. nicht mehr übliche Bezeichnung für das aus einer Tastatur und einem Bildschirm bestehende Bedienungspult eines Großrechners. Die Konsole ist dabei das Terminal, womit sich das System steuern lässt und worüber Wartungsaufgaben ausgeführt werden können.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.