Kirchensteuer
Aus WISSEN-digital.de
von den Finanzämtern eingezogene Steuern, die den als öffentlich-rechtlichen Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften (katholische Kirche und evangelische Landeskirchen) zufließen. Die Summe errechnet sich aus der Höhe der Lohnsteuer (8-9 %); die Kapitalertragsteuer bildet keine Bemessungsgrundlage. Die Kirchensteuer ist nur von den Mitgliedern zu zahlen, bei Austritt aus der Kirche entfällt sie. Sie ist eine Landessteuer, die in den Verfassungen einiger Bundesländer (Bayern, Hessen, Rheinland-Pflaz, Saarland) ausdrücklich anerkannt wurde.
Kalenderblatt - 19. August
| 1493 | Maximilian I., der "letzte Ritter", wird Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. |
| 1915 | Das deutsche U-Boot "U24" versenkt das Passagierschiff "Arabic". Etwa 50 Menschen kommen ums Leben. Gleichzeitig wird "U27" von einem unter amerikanischer Flagge fahrenden britischen Kriegsschiff beschossen und die Überlebenden gegen jede Regel des Seekriegs ermordet. Diese Ereignisse führen zum Ende des begrenzten U-Boot-Krieges gegen England. |
| 1936 | In Moskau beginnen die ersten Schauprozesse gegen die antistalinistische Opposition. |
Magazin
- Portals: Die Echtzeit-Fenster, die Menschen rund um die Welt miteinander verbinden
- Festoxid-Eisen-Luft-Batterie: Neue Technologie für Langzeit-Energiespeicher mit Potenzial für Tage und Wochen
- Ulrich Siegmund bei Ben ungeskriptet: Endlich ein langes Gespräch ohne ständige Unterbrechungen
- Geschenkideen für Männer: Erlebnisse und clevere Überraschungen statt Standardgeschenk
- Elektroautos und Wirtschaft 2026: Wie die E-Mobilität Deutschlands Industrie, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit verändert
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)