Kindesmisshandlung

    Aus WISSEN-digital.de

    Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer gemäß § 225 Strafgesetzbuch eine Person unter 18 Jahren, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, seinem Hausstand angehört, von dem Fürsorgepflichten seiner Gewalt überlassen worden oder ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh misshandelt. Außerdem wird bestraft, wer unter den o.g. Voraussetzungen böswillig seine Pflicht vernachlässigt, für die minderjährige Person zu sorgen oder sie an der Gesundheit schädigt. Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens ein Jahr, wenn die Gefahr des Todes, einer schweren Gesundheitsbeschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung besteht.