Keil

    Aus WISSEN-digital.de

    1. scharfkantiges, fünfseitiges Spaltgerät.
    2. Maschinenelement zur Befestigung von Naben auf Wellen, ausgeführt als Treib-, Nasen-, Hohl-, Scheibenkeil. Beim Eintreiben des Keils in die Nut der Nabe ergibt sich eine exzentrische Lage der Nabe, die zur Unwucht führt. Die Befestigung der Naben durch Keile ist bei schnelllaufenden Wellen daher ungünstig.
    3. Maschinenelement zum Verspannen von Teilen durch Kraftschluss, insbesondere bei Kreuzköpfen von Schubkurbeltrieben.
    4. Werkzeug zum Entfernen des Spiralbohrers aus der Zwischenhülse.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.