Kapitalerhöhung

    Aus WISSEN-digital.de

    die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH bzw. des Grundkapitals einer AG durch Außenfinanzierung (Ausgabe von Aktien oder durch Einlagen des Einzelkaufmanns bzw. der Gesellschafter) oder durch Selbstfinanzierung (Verzicht auf Gewinnausschüttung). Bei AGs muss die ordentliche Kapitalerhöhnung von der Hauptversammlung beschlossen werden (Ausgabe neuer Aktien).