Kanzler

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    im Mittelalter ursprünglich (meist geistlicher) Vorsteher einer Kanzlei (eines mit Schranken, lateinisch "cancelli", umgebenen Ortes, wo öffentliche Urkunden ausgefertigt wurden). Dann Titel des höchsten Beamten, der Erz-Kanzler des alten Deutschen Reiches war der Erzbischof von Mainz (Erzämter). Otto von Bismarck übernahm den Titel als Reichskanzler in die Verfassung des Norddeutschen Bundes und des neuen Deutschen Reiches (1871), auch die Weimarer Verfassung (1919) behielt den Titel bei. Durch das Bonner Grundgesetz (1949) wurde der Titel in Bundeskanzler (entspricht dem Ministerpräsidenten oder Premierminister anderer Länder) abgeändert. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik.