Kanzleisprache

    Aus WISSEN-digital.de

    im 14./15. Jh. neben und nach dem Latein von den höfischen Kanzleien für amtliche Schriftsätze verwendet (als es eine einheitliche deutsche Schriftsprache noch nicht gab); wurde durch Luther, der sich der kursächsischen Kanzleisprache bei der Bibelübersetzung bediente, zur Grundlage des Neuhochdeutschen.