Kanonisches Recht

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    auch: Jus canonicum;

    katholisches Kirchenrecht, nach den Canones genannte Rechtssatzungen, die erstmals im 12./13. Jh. kodifiziert und durch Konzilbeschlüsse und päpstliche Dekretalien ergänzt wurden; seit 1918 im Codex Juris Canonici zusammengefasst; im Mittelalter von großer Bedeutung auch für den weltlichen Bereich (z.B. kanonisches Zinsverbot).